Zugangsvoraussetzungen:1. Mittlerer Schulabschluss
2. Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
- min. zweijährige Berufsausbildung
- min. einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
3. erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Ausbildungsziel:
In der Pflegeausbildung soll ein ganzheitliches und vernetztes Denken entsprechend der Aufgabenstellungen im Gesundheitswesen gefördert werden.
Zielsetzung der Ausbildung ist die Vermittlung der für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut- und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenz und der Lernkompetenz sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.
Dauer und Inhalte:Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil und ist als Blockunterricht organisiert.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden.
Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab.
Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst.
Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst,
werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Die Auszubildenden werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren generalistisch ausgebildet.
Im dritten und letzten Ausbildungsjahr können sich die Schüler/innen entscheiden,
ob sie weiterhin generalistisch ausgebildet werden möchten
oder ob sie sich in der Fachrichtung Altenpflege spezialisieren.
Einsätze der praktischen Ausbildung:• Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, 400 Stunden)
• Pflichteinsätze:
- Stationäre Akutpflege (Krankenhaus, 400 Stunden)
- Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim, 400 Stunden)
- Ambulante Pflege (400 Stunden)
- Pädiatrische Versorgung (60 – 120 Stunden)
- Psychiatrische Versorgung (120 Stunden)
• Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, 500 Stunden)
• Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc., 80 Stunden)