Dein Weg zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer.
Immer mehr Menschen sind alt. Jeder alte Mensch hat eine eigene, lange Lebensgeschichte, befindet sich in einer ganz besonderen Lage, hat sehr individuelle Eigenarten und Bedürfnisse. Umfassende und auf die Persönlichkeit des einzelnen Menschen hin ausgerichtete Altenpflege setzt voraus, dass die jeweiligen körperlichen, geistigen und sozialen Bedürfnisse alter Menschen richtig erkannt und beurteilt werden können. Nur so kann der alte Mensch individuell begleitet, versorgt und betreut werden.
Die Fachschule für Altenpflegehilfe in Wörth vermittelt in der schulischen Ausbildung die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten für einen Beruf in der Altenpflege und bereitet in Kooperation mit Einrichtungen der Altenhilfe die Auszubildenden der Altenpflegehilfe sorgfältig auf die hohen Anforderungen ihrer zukünftigen Tätigkeiten vor.
Besonderen Wert legen wir auf eine intensive Begleitung der fachpraktischen Ausbildung durch unsere Lehrerinnen und Lehrer.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht an der Fachschule erfolgt in Lernmodulen, z.B.:
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen,
Demenziell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen,
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken,
Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen,
Berufliches Selbstverständnis entwickeln.
Einen besonderen Schwerpunkt an unserer Schule bildet das Themenfeld Demenz.
Der Unterricht ist im Blocksystem organisiert und wechselt sich mit der praktischen Ausbildung bei unseren Kooperationspartnern der stationären, teilstationären und ambulanten Altenhilfe ab, damit die Erfahrungen aus dem Pflegealltag und der Schule zusammenwachsen können.
Umfang: 800 Stunden theoretischer Unterricht an der Fachschule 850 Stunden praktische Ausbildung in einer Einrichtung der Altenhilfe
Aufnahmevoraussetzungen: Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss, Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung oder mind. einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person, die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe, ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf und die Vollendung des 16. Lebensjahres.