Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in Rheinland-Pfalz, Deutschland und der EU. Sie stellt einheitlich den Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung öffentlicher und privater Stellen dar.
Auch für Schulen gilt dieser Rechtsrahmen im Umgang mit Daten als richtungsweisend.
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